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WEG-Verwaltung in NRW – auch für kleine Eigentümergemeinschaften

Wir übernehmen Wohnungseigentümergemeinschaften in Nordrhein-Westfalen – ohne Mindestgröße. Unser Schwerpunkt liegt bei Gemeinschaften bis sechs Einheiten.

Honorar

individuellnach Einheiten und Aufwand

Das vollständige Honorar nennen wir vor Vertragsschluss – ohne Zusatzposten im Kleingedruckten.

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Die Größe, die andere
nicht wollen

Drei Parteien, ein Dach, ein gemeinsames Konto – und trotzdem die volle Pflicht nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Wohnanlage mit mehreren Eigentumswohnungen – typisches Objekt der WEG-Verwaltung in NRW
Wohnungseigentum. Gemeinschaftseigentum verwalten heißt: Beschlüsse umsetzen, Kosten belegen, Werte erhalten.

Eine kleine Wohnungseigentümergemeinschaft hat dieselben gesetzlichen Pflichten wie eine große: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, jährliche Eigentümerversammlung, Beschlusssammlung, Erhaltungsrücklage (früher Instandhaltungsrücklage). Nur verteilt sich der Aufwand auf drei oder vier Eigentümer statt auf vierzig.

Viele Verwaltungen lehnen solche Gemeinschaften deshalb ab oder bearbeiten sie nebenher. Das Ergebnis hören wir in Gesprächen immer wieder: Abrechnungen kommen spät, Versammlungen fallen aus, Beschlüsse bleiben liegen – und irgendwann verwaltet sich die Gemeinschaft notgedrungen selbst.

Wir haben unsere Abläufe auf genau diese Größe eingestellt. Weil unsere Prozesse schlank sind und wir mit eigenem technischen Service arbeiten, lohnt sich eine WEG mit drei bis sechs Einheiten für uns – und bleibt für Sie bezahlbar.

Birgit Hölscher, unsere Leitung Hausverwaltung, schließt derzeit die Zertifizierung als Verwalterin nach § 26a WEG ab – die Qualifikation, die Eigentümer seit Dezember 2023 verlangen können.

Leistungsumfang

Was zur WEG-Verwaltung gehört

Kaufmännisch

  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Verwaltung des Gemeinschaftskontos
  • Hausgeldeinzug und Mahnwesen
  • Erhaltungsrücklage im Blick behalten
  • Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten

Organisatorisch und technisch

  • Einladung, Durchführung und Protokoll der Eigentümerversammlung
  • Umsetzung der gefassten Beschlüsse und Beschlusssammlung
  • Technische Betreuung des Gemeinschaftseigentums durch unseren eigenen Service
  • Regelmäßige Objektkontrolle vor Ort
  • Ansprechpartner für Eigentümer, Mieter und Dienstleister

Was kostet eine WEG-Verwaltung?

Marktüblich sind etwa 20 bis 35 Euro je Einheit und Monat. Kleine Gemeinschaften zahlen pro Einheit oft mehr, weil Jahresabrechnung, Versammlung und Beschlusssammlung unabhängig von der Größe anfallen. Wir kalkulieren das Honorar nach Zahl der Einheiten und tatsächlichem Aufwand und nennen es vollständig, bevor die Eigentümerversammlung über die Bestellung entscheidet. Mehr dazu im Ratgeber Was kostet eine Hausverwaltung?

Erhaltungsrücklage: Vorsorgen statt Sonderumlage

Gerade in kleinen Gemeinschaften ist die Erhaltungsrücklage oft zu niedrig angesetzt. Steht dann ein neues Dach oder eine neue Heizung an, bleibt nur die Sonderumlage – und die trifft einzelne Eigentümer hart. Wir gleichen bei der Übernahme die Rücklage mit dem Zustand des Gebäudes ab, den unser technischer Service bei der Objektkontrolle aufnimmt, und schlagen im Wirtschaftsplan eine realistische Zuführung vor.

Selbstverwaltung oder professioneller Verwalter?

Kleine Gemeinschaften verwalten sich oft selbst – meist so lange, bis ein größerer Schaden, ein Eigentümerwechsel oder ein Streit über die Abrechnung kommt. Rechtlich ist das zulässig, die Pflichten aus dem Wohnungseigentumsgesetz bleiben aber dieselben: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Beschlusssammlung, Versammlung und die ordnungsmäßige Erhaltung des Gemeinschaftseigentums. Haftungsfragen und Streit unter Nachbarn kommen hinzu.

Ein externer Verwalter nimmt diese Aufgaben neutral wahr. Wie das bei kleinen Gemeinschaften konkret aussieht, beschreibt unser Ratgeber WEG-Verwaltung für kleine Gemeinschaften.

Verwalterwechsel: Was eine WEG dafür braucht

Der Wechsel des Verwalters ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung. Entscheidend sind Laufzeit und Kündigungsfrist des bestehenden Verwaltervertrags. Wir sehen uns Ihren Vertrag vorab an und sagen Ihnen, ab wann ein Wechsel möglich ist – und was bis dahin sinnvoll vorbereitet werden kann.

Auf Wunsch bereiten wir die Beschlussvorlage für Ihre Versammlung vor und stellen uns den Eigentümern persönlich vor. Nach der Beauftragung fordern wir die Unterlagen bei der bisherigen Verwaltung an, prüfen Kontostände und Rücklage und informieren Versorger und Dienstleister. Eigentümergemeinschaften betreuen wir in ganz NRW – von Kleve über Duisburg bis Köln.

Fragen & Antworten

Fragen zur WEG-Verwaltung

Ab wie vielen Einheiten übernehmen Sie eine WEG?

Es gibt bei uns keine Mindestgröße. Unser Schwerpunkt liegt auf Gemeinschaften bis sechs Einheiten, weil dort der Bedarf an einer verlässlichen Verwaltung am größten und das Angebot am kleinsten ist.

Welche Unterlagen werden für ein Angebot benötigt?

Für eine erste Einschätzung genügen Teilungserklärung, die letzte Jahresabrechnung, der aktuelle Wirtschaftsplan und der bestehende Verwaltervertrag. Liegt nicht alles vor, ist das kein Hindernis – wir sagen Ihnen dann, was wir zusätzlich brauchen.

Gibt es bei Ihnen eine kaufmännische und eine technische Leitung?

Ja, und das ist für eine Verwaltung unserer Größe ungewöhnlich. Birgit Hölscher verantwortet als Leitung Hausverwaltung den kaufmännischen Bereich, Robin Oldenburg als technische Leitung alles Bauliche und unseren technischen Service. Sie müssen technische Fragen also nicht über einen kaufmännischen Sachbearbeiter stellen.

Wer bereitet die Eigentümerversammlung vor?

Das übernehmen wir: Einladung, Tagesordnung, Durchführung, Protokoll und die Umsetzung der gefassten Beschlüsse. Sie erhalten außerdem Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung in nachvollziehbarer Form.

Können wir die Verwaltung im laufenden Jahr wechseln?

Ja. Maßgeblich sind der bestehende Verwaltervertrag und ein Beschluss der Eigentümerversammlung. Wir sehen uns Ihren Vertrag vorab an und sagen Ihnen, ab wann ein Wechsel möglich ist.

Sind Sie zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG?

Unsere Leitung Hausverwaltung, Birgit Hölscher, schließt die Zertifizierung nach § 26a WEG derzeit ab. Seit dem 1. Dezember 2023 kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass die Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt. Die Zertifizierung bestätigt durch eine Prüfung vor der IHK die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse, die eine WEG-Verwaltung erfordert.

Ihre Gemeinschaft sucht eine neue Verwaltung?

Schicken Sie uns den bestehenden Verwaltervertrag und die letzte Jahresabrechnung – wir sagen Ihnen ehrlich, ob und ab wann ein Wechsel sinnvoll ist.

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