Leistung 04
Vermietungsservice in NRW: Wir finden passende Mieter
Vom Exposé über die Besichtigung bis zum unterschriebenen Mietvertrag – mit Bonitätsprüfung, rechtssicherer Miethöhe und ohne Leerstand länger als nötig.
Der richtige Mieter
ist günstiger als
der schnelle
In den meisten Städten Nordrhein-Westfalens gibt es für eine gut geschnittene Wohnung mehr als genug Interessenten. Die Arbeit liegt darin, aus vielen Anfragen den passenden Mieter auszuwählen – und die Miete so festzulegen, dass sie auch einer späteren Prüfung standhält.
Denn die Regeln unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. In Köln, Düsseldorf und Münster gilt seit dem 1. März 2025 die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung darf die Miete grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In Duisburg, Essen oder Kleve gilt sie nicht – dort ist die Vergleichsmiete trotzdem der Maßstab, an dem sich eine Miete messen lassen muss. Alle Regeln und Ausnahmen im Ratgeber Mietpreisbremse NRW.
Wir übernehmen die Vermietung vollständig: Wir schätzen die erzielbare Miete anhand von Mietspiegel und Vergleichsobjekten ein, erstellen das Exposé, führen Besichtigungen durch, prüfen Selbstauskunft und Bonität und setzen den Mietvertrag auf. Zur Übergabe erstellen wir ein Protokoll mit Zählerständen, Fotos und Zustandsaufnahme.
- Realistische Einschätzung der erzielbaren und zulässigen Miete
- Fotos, Exposé und Veröffentlichung in den gängigen Portalen
- Vorauswahl der Interessenten und Besichtigungen vor Ort
- Selbstauskunft, Bonitätsprüfung und Nachweise
- Mietvertrag nach aktueller Rechtslage
- Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Fotos
Läuft Ihr Objekt bereits über unsere Mietverwaltung, ist die Neuvermietung der nahtlose nächste Schritt.
Bonitätsprüfung: So erkennen Sie zuverlässige Mieter
Eine sorgfältige Bonitätsprüfung ist der wichtigste Schutz vor Mietausfällen. Wir prüfen drei Dinge: ob das Einkommen die Miete dauerhaft trägt – als Faustregel sollte die Warmmiete nicht mehr als etwa ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen –, ob es Hinweise auf Zahlungsausfälle gibt, etwa über eine Bonitätsauskunft, und ob das bisherige Mietverhältnis ohne Rückstände geendet hat.
Dabei gelten klare Grenzen. Fragen nach Schwangerschaft, Religion, Parteizugehörigkeit oder Herkunft sind unzulässig, und Unterlagen wie Gehaltsnachweise dürfen erst angefordert werden, wenn ein Interessent ernsthaft in Frage kommt. Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung muss der Vorvermieter nicht ausstellen – fehlt sie, ist das allein kein Ausschlussgrund.
Staffelmiete, Indexmiete oder möbliert?
Neben der Miethöhe entscheidet die Vertragsform über Ihre Einnahmen in den nächsten Jahren. Bei einer Staffelmiete stehen die Erhöhungen von Anfang an fest; in Städten mit Mietpreisbremse muss jede einzelne Staffel deren Grenzen einhalten. Eine Indexmiete folgt der Entwicklung des Verbraucherpreisindex, eine Erhöhung nach Mietspiegel ist dann ausgeschlossen. Bei möblierter Vermietung darf ein angemessener Zuschlag für die Möblierung verlangt werden. Wir zeigen Ihnen, was für Ihre Wohnung und Ihre Stadt sinnvoll ist.
Die Entscheidung, wer einzieht, treffen am Ende Sie. Wir legen Ihnen eine begründete Empfehlung vor, damit Sie nicht zwischen zwanzig Selbstauskünften abwägen müssen.
Ablauf
So läuft die Mietersuche ab
Wohnung ansehen, Miete einschätzen
Wir sehen uns die Wohnung an, prüfen Mietspiegel und Vergleichsobjekte und sagen Ihnen, welche Miete erzielbar und rechtlich zulässig ist.
Exposé und Inserat
Fotos, Grundriss, Energieausweis und eine ehrliche Beschreibung – veröffentlicht in den gängigen Portalen.
Anfragen und Besichtigungen
Wir beantworten Anfragen, sortieren vor und führen die Besichtigungen vor Ort durch – Sie müssen keinen Termin selbst wahrnehmen.
Auswahl und Prüfung
Selbstauskunft, Einkommensnachweise und Bonität. Sie erhalten eine Empfehlung, die Entscheidung treffen Sie.
Vertrag und Übergabe
Mietvertrag nach aktueller Rechtslage, Übergabe mit Protokoll, Zählerständen und Fotos – und die Kaution auf einem getrennten Konto.
Auf Wunsch: laufende Verwaltung
Wer möchte, gibt die Wohnung anschließend in unsere Mietverwaltung – ohne neuen Ansprechpartner.
Fragen & Antworten
Fragen zur Vermietung
Wer bezahlt die Mietersuche?
Der Auftraggeber, also Sie als Eigentümer. Bei der Vermittlung von Wohnungen gilt das Bestellerprinzip; Ihren Mietinteressenten dürfen dafür keine Kosten berechnet werden. Unser Honorar für die Mietersuche nennen wir Ihnen vorab.
Welche Unterlagen prüfen Sie bei Mietinteressenten?
Selbstauskunft, Einkommensnachweise, eine Bonitätsauskunft und – sofern vorhanden – eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters. Mit Blick auf den Datenschutz fordern wir Unterlagen erst an, wenn ein Interessent nach der Besichtigung ernsthaft in Frage kommt.
Darf ich die Miete bei einer Neuvermietung frei festlegen?
Nicht überall. In Köln, Düsseldorf, Münster und den übrigen Kommunen der Mieterschutzverordnung NRW darf die Miete grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Auch ohne Mietpreisbremse gilt: Eine Miete, die die Vergleichsmiete wesentlich übersteigt und ein knappes Angebot ausnutzt, kann eine unzulässige Mietpreisüberhöhung sein. Wir schätzen die zulässige Miete vor dem Inserat ein.
Weitere Leistungen
Mietverwaltung
Mehrfamilienhäuser in NRW vollständig betreut – ab 30 Euro je Einheit und Monat.
02Eigener technischer Service
Heizung, Wasser, Elektrik, Gebäude: eigene Technik plus feste Fachbetriebe – ohne Warten auf Fremdfirmen.
03Gewerbeimmobilien
Ladenlokale, Büros und Wohn- und Geschäftshäuser in NRW – Verträge, Nebenkosten, Technik.
04WEG-Verwaltung
Auch für kleine Eigentümergemeinschaften bis sechs Einheiten – dort, wo andere Verwaltungen abwinken.
Wohnung zu vermieten?
Sagen Sie uns Lage, Größe und Zustand – wir schätzen die erzielbare Miete ein und starten die Suche.